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Sozialpädagoginnen
an der Mittelschule Penzberg |

Ute Frohwein-Sendl, Diplom-Sozialpädagogin
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Sprechzeiten 2011/12: |
Mo. - Fr. 8:00-12:30 Uhr
und nach Vereinbarung |
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Sprechzimmer: |
1A
(1.Stock/Altbau) |
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Telefon: |
(08856) 813748 |
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Frau Frohwein-Sendl ist zuständig für die
Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Penzberg.
Zielgruppe:
Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an
Schülerinnen und Schüler im Mittelschulalter, vorwiegend an
die, die durch verschiedene Verhaltensweisen auffällig
werden und daher besonderer Unterstützung und Hilfe
bedürfen.
Ziel der Jugendsozialarbeit
ist es, die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeiten zu fördern. Schule ist ein geeigneter
Ort, an dem die Jugendhilfe durch den Einsatz von
sozialpädagogischem Fachpersonal mit einem niedrig
schwelligen (unbürokratischen) Hilfeangebot frühzeitig und
nachhaltig auf die jungen Menschen einwirken und auch Eltern
rechtzeitig erreichen kann.
Träger des Projektes
ist die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V.
(AWO).
Kooperationspartner auf Trägerebene
sind der Landkreis Weilheim-Schongau und und die Stadt
Penzberg.
Die Zusammenarbeit
erfolgt mit den sozialen Diensten des Jugendamtes, Schule,
Schulamt, Erziehungsberatung, Suchtberatung, Arbeitsamt,
offene und verbandliche Jugendarbeit, Kirchen, schulische
Beratungsdienste und Kindertageseinrichtungen. |

Darf ich
in die Disco?
(Formular zur Übertragung von Erziehungsaufgaben) |
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Die Jugendschutzbestimmungen tragen dazu
bei, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen in
der Öffentlichkeit zu schützen.
Die im Gesetz festgelegten Gebote und Verbote sind an
bestimmte Altergrenzen gebunden.
Das Jugendschutzgesetz regelt u. a. Aufenthalte bei öffentlichen
Disco- und Tanzveranstaltungen. Dabei ist zu beachten,
dass hier die Erziehungsaufgaben vom
Personensorgeberechtigten ( i. d. R. die Eltern) an eine
erziehungsbeauftragte Person übertragen werden können.
Die erziehungsbeauftragte Person kann jede/r Volljährige/r
sein. Die Eltern haben mit ihr vereinbart, das Kind, die/
den Jugendlichen zu begleiten. Diese verantwortungsvolle
Aufgabe sollte nicht leichtfertig übertragen werden.
Tanz - und Discoveranstaltungen dürfen unter 16-jährige
nicht besuchen, es sei denn, sie werden von den Eltern
oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Tanz- und
Discoveranstaltungen bis 24.00 Uhr besuchen. In Begleitung
der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen
Jugendliche länger bleiben.
Ausnahmen gibt es, wenn die Veranstaltung von einem
anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet wird.
Dann können bei diesen Veranstaltungen unter 14-jährige
bis 22.00 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24.00
Uhr ohne Begleitung teilnehmen. In Begleitung einer
erziehungsberechtigten Person können die Jugendlichen länger
teilnehmen.
In der Regel werden bei solchen Veranstaltungen Kontrollen
durchgeführt. Deshalb ist es sinnvoll einen
Lichtbildausweis mitzunehmen und gegebenenfalls eine
Bescheinigung von den Eltern.
Nachstehendes Formular soll als Vordruck dienen. Es wurde
uns vom Amt für Jugend und Familie, Herrn Rainer Strick,
zur Verfügung gestellt. Besten Dank für die Unterstützung! |
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Formblatt
zum Ausdrucken (PDF-Datei) |
Quelle:
Faltblatt "Kinder- und Jugendschutz"; Amt für
Jugend und Familie;
Rainer Strick, Sachbearbeiter |
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(Zum
Öffnen von PDF-Dateien muss "Acrobat Reader"
installiert sein.) |

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