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Sozialpädagoginnen an der Mittelschule Penzberg

Frau Frohwein-Sendl
Ute Frohwein-Sendl, Diplom-Sozialpädagogin

Sprechzeiten 2011/12: Mo. - Fr. 8:00-12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Sprechzimmer: 1A (1.Stock/Altbau)
Telefon: (08856) 813748

Frau Frohwein-Sendl ist zuständig für die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Penzberg.
Zielgruppe:
Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich an Schülerinnen und Schüler im Mittelschulalter, vorwiegend an die, die durch verschiedene Verhaltensweisen auffällig werden und daher besonderer Unterstützung und Hilfe bedürfen.
Ziel der Jugendsozialarbeit
ist es, die Entwicklung von Schülerinnen und Schülern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Schule ist ein geeigneter Ort, an dem die Jugendhilfe durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal mit einem niedrig schwelligen (unbürokratischen) Hilfeangebot frühzeitig und nachhaltig auf die jungen Menschen einwirken und auch Eltern rechtzeitig erreichen kann.
Träger des Projektes
ist die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Oberbayern e. V. (AWO).
Kooperationspartner auf Trägerebene
sind der Landkreis Weilheim-Schongau und und die Stadt Penzberg.
Die Zusammenarbeit
erfolgt mit den sozialen Diensten des Jugendamtes, Schule, Schulamt, Erziehungsberatung, Suchtberatung, Arbeitsamt, offene und verbandliche Jugendarbeit, Kirchen, schulische Beratungsdienste und Kindertageseinrichtungen.

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Darf ich in die Disco? 
(Formular zur Übertragung von Erziehungsaufgaben)

Die Jugendschutzbestimmungen tragen dazu bei, Kinder und Jugendliche vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit zu schützen.
Die im Gesetz festgelegten Gebote und Verbote sind an bestimmte Altergrenzen gebunden.
Das Jugendschutzgesetz regelt u. a. Aufenthalte bei öffentlichen Disco- und Tanzveranstaltungen. Dabei ist zu beachten, dass hier die Erziehungsaufgaben vom Personensorgeberechtigten ( i. d. R. die Eltern) an eine erziehungsbeauftragte Person übertragen werden können. Die erziehungsbeauftragte Person kann jede/r Volljährige/r sein. Die Eltern haben mit ihr vereinbart, das Kind, die/ den Jugendlichen zu begleiten. Diese verantwortungsvolle Aufgabe sollte nicht leichtfertig übertragen werden.
Tanz - und Discoveranstaltungen dürfen unter 16-jährige nicht besuchen, es sei denn, sie werden von den Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Tanz- und Discoveranstaltungen bis 24.00 Uhr besuchen. In Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person dürfen Jugendliche länger bleiben.
Ausnahmen gibt es, wenn die Veranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe veranstaltet wird. Dann können bei diesen Veranstaltungen unter 14-jährige bis 22.00 Uhr und Jugendliche unter 16 Jahren bis 24.00 Uhr ohne Begleitung teilnehmen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person können die Jugendlichen länger teilnehmen.
In der Regel werden bei solchen Veranstaltungen Kontrollen durchgeführt. Deshalb ist es sinnvoll einen Lichtbildausweis mitzunehmen und gegebenenfalls eine Bescheinigung von den Eltern.
Nachstehendes Formular soll als Vordruck dienen. Es wurde uns vom Amt für Jugend und Familie, Herrn Rainer Strick, zur Verfügung gestellt. Besten Dank für die Unterstützung!

Formblatt zum Ausdrucken (PDF-Datei)

Quelle: Faltblatt "Kinder- und Jugendschutz"; Amt für Jugend und Familie;
            Rainer Strick, Sachbearbeiter

(Zum Öffnen von PDF-Dateien muss "Acrobat Reader" installiert sein.)

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